Wirtschaftskriminalität – Erkenntnisgewinn durch das Steuerverfahrensrecht?
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In seiner Abhandlung beschäftigt sich der Verfasser mit der Frage, ob mittels des steuerrechtlichen Instrumentariums ein Erkenntnisgewinn im Hinblick auf wirtschaftskriminelle Straftaten zu erwarten sind. Ausgangspunkt ist die These Hassemers, wonach vor weiteren Eingriffen in die Freiheitsrechte die Tendenz gestärkt werden solle, andere Rechtsgebiete, wie etwa des Steuerrecht, für die Sicherheitspolitik fruchtbar zu machen. Der Verfasser führt aus, dass die Kompetenzverteilung zwischen Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden eindeutig ist, die Zusammenarbeit tatsächlich jedoch oftmals am Selbstverständnis und an der sachlichen Zuständigkeit der Behörden scheitert. Auch das im Einzelnen untersuchte beachtliche Instrumentarium des Steuerrechts, das der Finanzverwaltung zur Kontrolle und Verfolgung von steuerlich erheblichen Vorfällen zur Verfügung steht, bringt tatsächlich keinen Erkenntnisgewinn hinsichtlich wirtschaftskrimineller Straftaten. Das Instrumentarium ist auf die finanzbehördliche Aufgabenstellung, auf die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs zugeschnitten. Der Verfasser sieht die Ausgangsthese auch aus weiteren Gründen als widerlegt an: Wird die Finanzbehörde außerhalb der ihr durch Gesetz zugewiesenen Zuständigkeit auf dem Bereich der allgemeinen (Wirtschafts-) Kriminalität und somit fachfremd tätig, ist dies rechtswidrig. Zudem stellen auch das Steuerrecht, die Auferlegung von Geldleistungspflichten, und das Steuerstrafrecht Eingriffe in die Freiheitsrechte des Bürgers dar. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass trotz der weitgehenden Befugnisse der Finanzbehörden nicht erwartet werden darf, dass gerade die Finanzbehörden den entscheidenden Beitrag auf dem Gebiet der (Wirtschafts-)Kriminalität leisten können.