Wettbewerbsfreiheit
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Die europäische Wettbewerbsgemeinschaft ist in Bewegung geraten. Unter dem Panier des „More Economic Approach“ und des Regulierungsrechts wird nicht mehr der unsichtbaren Hand vertraut, sondern mit sichtbarer Hand regiert. Der Wettbewerb, früher Inbegriff einer herrschaftsfreien Ordnung, wird als Mittel zur Herstellung von Gemeinwohl thematisiert. Taugt der Schutz des freien und unverfälschten Wettbewerbs noch als positives Ziel und normativer Fluchtpunkt des europäischen Wirtschaftsrechts? Oder sind die Europäische Union und ihr Wettbewerbsrecht von den Grundrechten her neu zu denken? Gibt es gar ein eigenes Grundrecht auf Wettbewerbsfreiheit? Jan Henrik Klement wendet sich dagegen, Freiheit und Ordnung in einem institutionellen Freiheitsbegriff zu amalgamieren und das europäische Recht zu vergrundrechtlichen. Am Beispiel des Kartellrechts zeigt er aber auch, dass die Grundrechte nicht bloß „systemfremde“ Zutaten des Wettbewerbsrechts sind. Seine auf einem individuellen Freiheitsverständnis beruhende Grundrechtstheorie versteht die Grundrechte vielmehr als eigenständige Faktoren im Entdeckungsverfahren der Rechtserzeugung, das zwischen den Zielen der Freiheit, Gerechtigkeit und Nützlichkeit vermittelt.