Sanierung einer Wohnanlage
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Gesetzliche Vorgaben einerseits und die steigenden Ansprüche andererseits verlangen von Eigentümern und Bewohnern von Gebäuden, sich zu überlegen, wie sie ihr Gebäude zukunftsfähig halten, Kosten und Amortisation, Bedürfnisse und Risiken gegeneinander abwägen. Indirekt davon betroffen sind die Hausverwaltungen als Ansprechpartner für die kaufmännischen Belange und die Planer, weil diese die Technik beherrschen. Der Gesetzgeber hat mit der Energieeinsparverordnung EnEV auf Luftverschmutzung und hohe Heizkosten reagiert. Neubauten haben rigide Grenzwerte zu erfüllen. Diese gelten auch im Bestand, wenn die in der EnEV festgelegten Kriterien überschritten werden. Eine Pflicht zum Nachrüsten gibt es nur in Teilbereichen; der Gesetzgeber unterstellt, dass die Möglichkeit des Vermietens mit dem Grad der energetischen Sanierung und dem damit geringeren Energieverbrauch zusammenhängt. Die Sanierung wird von den einzelnen Beteiligten in Abhängigkeit von der Betroffenheit unterschiedlich gesehen. Kosten - offen oder verdeckt - sind der Maßstab der Auseinandersetzung zwischen Eigentümer, Mieter, Hausverwaltung und Planer. Das Fachbuch unternimmt den Versuch, die Interessen der einzelnen Gruppen zu erklären und die Abhängigkeiten zu den übrigen Gruppen aufzuzeigen.