Niedersächsisches Schulgesetz
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Die Neuauflage des Schulgesetzkommentars ist notwendig, weil das Niedersächsische Schulgesetz im Sommer 2015 an mehr als 50 Stellen geändert wird. Mit der Novelle wird die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur nach den Gesamtschulen nun auch für die Gymnasien wieder rückgängig gemacht. Die Umstellung auf die dreizehnjährige Schulzeitdauer beginnt mit dem Schuljahr 2015/16. Die (Integrierte) Gesamtschule erhält durch das Gesetz den Status einer ersetzenden Schulform. Schulträger von Gesamtschulen sind künftig nicht mehr verpflichtet, Hauptschulen, Realschulen und – beim Vorliegen gewisser Voraussetzungen – Gymnasien zu führen. Weiterentwickelt werden die gesetzlichen Regelungen zur Ganztagsschule und zur inklusiven Schule. Jahrgangsweise aufsteigend erfolgt ab dem Schuljahr 2015/16 die Aufhebung der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen auch im Sekundarbereich I. Der Kommentar behandelt die häufig im Schulalltag auftretenden Fragen und bietet Lösungsvorschläge. Ergänzt werden die Kommentierungen durch ausführliche Hinweise auf die ergangenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie auf die veröffentlichte Literatur. Diese Hinweise werden auf den Stand von September 2015 gebracht.