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Steuern und Staatsausgaben in der öffentlichen Meinung der Bundesrepublik

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1. Finanzpolitik und öffentliche Meinung Im Laufe der letzten Jahre hat sich in den Kreisen der politischen Publizisten, der Soziologen und Staatsrechtler, der Politiker und Mei nungsforscher eine recht lebhafte Diskussion darüber entwickelt, wie weit die Politik der öffentlichen Meinung folgen dürfe, oder, anders ausgedrückt, welche Art von „öffentlicher Meinung“ die politischen In stanzen zu beachten und zu hören hätten, um einerseits ihrer verantwor tungsvollen Aufgabe gerecht zu werden und ohne andererseits ihre Würde 1 und Eigenständigkeit zu verlieren ). Definiert man die „öffentliche Meinung“ im allgemeinsten Sinne, nämlich als die Verteilung von Meinungen zu einem bestimmten Problem in der Ge 2 samtbevölkerUng ), so ist ohne weiteres einleuchtend, daß die Kenntnis dieser öffentlichen Meinung für den Politiker auch dann äußerst wertvoll ist, wenn er gar nicht daran denkt, nun ohne weiteres der Meinung der Majorität entsprechend zu handeln. Dies gilt besonders für solche Zweige der Politik, die auf die Mitwirkung der Bürger angewiesen sind, wenn sie ihr Ziel erreichen wollen, und dies ist vor allem bei der Finanz politik der Fall. Mehr als jeder andere Zweig der Politik hat diese es ständig mit allen Staatsbürgern zu tun, insofern sie von ihnen Steuern einhebt und als Gegenleistung bestimmte öffentliche Einrichtungen zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung stellt bzw. in Form von Renten, Unterstützungen und Subventionen Transferzahlungen leistet.

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1960

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