Verfassungsmäßigkeit des Mindestlohns
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Mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn hat der Gesetzgeber den Niedriglohnsektor in der Bundesrepublik neu gestaltet. Unangemessene Löhne sollen verhindert werden, unter anderem um die Sozialversicherung heute und in Zukunft zu stabilisieren und menschenwürdige Arbeitsbedingungen auszugestalten. Um diese Ziele zu erreichen, hat der Gesetzgeber mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ein Instrument gewählt, das vielfältige verfassungsrechtliche Fragen aufwirft. Das betrifft das Verhältnis von staatlicher Gesetzgebung und Tarifautonomie ebenso wie die Arbeitsvertragsfreiheit. Der Gesetzgeber hat den Mindestlohn in seinem Anwendungsbereich sehr differenziert gestaltet. Durch Ausnahmeregelungen fallen mehrere Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vollständig oder doch zeitweise aus seinem Anwendungsbereich heraus. In den vorliegenden Gutachten werden die Verfassungsmäßigkeit des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns und die Zulässigkeit gesetzlicher Ausnahmen unter völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten untersucht.