Die kursrelevante Tatsache
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Die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität ist eine der zentralen Pflichten börsenkotierter Gesellschaften zur Aufrechterhaltung der Kotierung. Damit eine effektive Preisbildung am Kapitalmarkt möglich ist, haben Emittenten & apos; kursrelevante Tatsachen, die in ihrem Tätigkeitsbereich eingetreten und nicht öffentlich bekannt sind& apos;, umgehend zu veröffentlichen. Die vorliegende Zürcher Dissertation untersucht den Begriff der kursrelevanten Tatsache gemäss den Regularien der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange. Die einzelnen Elemente der kursrelevanten Tatsache werden eingehend behandelt und anhand der unterschiedlichen Erscheinungsformen sowie der typischen Anwendungsfällen dargestellt. Die Praxis der Vollzugs- und Rechtsprechungsinstanzen der SIX wird hierbei kritisch hinterfragt. In einem Exkurs untersucht die Arbeit zudem das Verhältnis der kursrelevanten Tatsache zur Insiderinformation gemäss dem Börsengesetz.