Grenzfälle in der Sozialversicherung
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Bei der Umsetzung des Sozialversicherungsrechts ist man nicht selten mit heiklen Grenzfällen konfrontiert, welche unter anderem auch durch die Fragmentierung des Sozialversicherungssystems bedingt sind. Aber auch die immer differenzierteren Lebenslagen und Sachverhalte lassen sich nicht immer eindeutig einordnen, zumal den Durchführungsorganen ein gewisses Ermessen zusteht. Grenzsituationen ergeben sich mitunter bei der Feststellung z. B. des Erwerbsstatus, der Diagnosestellung, bei der Wahl des Rechtsmittelwegs oder bei der Frage, ob eine Tat- oder Rechtsfrage vorliegt. Zuständigkeitsfragen stellen sich zudem beim Zusammenfallen von Alter, Invalidität und Arbeitslosigkeit oder Krankheit, Berufskrankheit und Unfall. Besonders tückisch sind Grenzfälle bei der Koordination von Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht.