Die ältesten Statuten der Rostocker Medizinischen Fakultät nebst Zeugnisformularen für Lizentiaten und Bakkalare
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Die ältesten Statuten der Rostocker Medizinischen Fakultät, die zwischen 1421 und 1425 abgefasst wurden, stellten die Studien- und Prüfungsordnung für das Studium der Medizin dar. Das heißt, sie schrieben die Studieninhalte und den Ablauf der Examina für Bakkalare, Lizentiaten und Doktoren vor und regelten die Gebühren, die für den Unterricht und die Prüfungen zu entrichten waren. Darüber hinaus enthalten die Rostocker Statuten im europäischen Vergleich recht frühe Festlegungen über anatomische Zergliederungen von Leichen zu Lehrzwecken und die wohl älteste Apothekerordnung Norddeutschlands, eine der ältesten deutschen Apothekerordnungen überhaupt. Die Rostocker Medizinerstatuten werden hier erstmals in einer wissenschaftlichen Edition vorgelegt. Ihr lateinischer Text wird parallel mit einer deutschen Übersetzung wiedergegeben. Sowohl die Vorschriften über Lehrveranstaltungen und Prüfungen als auch die Texte griechischen, persischen und arabischen Ursprungs, die auf Latein unterrichtet werden sollten, und deren Autoren sind ausführlich kommentiert. Daneben werden Zeugnisformulare für Lizentiaten und Bakkalare der Medizin mit einer Übersetzung geboten. So entsteht ein plastisches Bild vom Studium der Medizin in der Vormoderne, das nicht nur die Historie der medizinischen Ausbildung an der Rostocker Alma Mater, die 2019 ihr 600-jähriges Bestehen begeht, sondern auch die generelle Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte um bislang unberücksichtigte Aspekte bereichert.