Herausforderung Compliance
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Die seit längerem geführte Diskussion um den Tatbestand der Untreue (§ 153 StGB) nimmt gerade im Zuge der Arbeiten um eine Novelle des Strafgesetzbuches („StGB 2015“) an Heftigkeit deutlich zu. Nicht zuletzt durch eine Reihe spektakulärer Verfahren stellen immer mehr Mitglieder von Vorständen und Geschäftsführungen die Frage, wo die Grenzen zwischen rechtmäßigem und strafbarem Verhalten seien und wie die aus ihrer Sicht bestehenden Rechtsunsicherheiten behoben werden könnten. Tatsächlich sind rechtliche Unsicherheiten bei Entscheidungsfindungen mit wirtschaftlichem Risikopotential schon aus standortpolitischen Gründen nicht wünschenswert. Unter dem Titel „ Compliance “ besteht zudem eine Fülle von immer weiteren neuen Regelungen für Unternehmen und deren Organe, welche bei unternehmerischen Entscheidungen aller Art zu berücksichtigen sind. Zu einem nicht unerheblichen Teil sind diese Regelungen durch die betroffenen Unternehmen – auch durchaus getrieben durch eine gut organisierte Beratungsindustrie - der Geschäftsführung bzw. dem Vorstand „selbst verordnet“. Ein Verstoß dagegen kann schon der erste Schritt zur Untreue sein. Dabei besteht einerseits die Frage, wie die bestehenden Regelungen auf eine sinnvolles Maß begrenzt werden können und andererseits wie Unsicherheiten in der Auslegung bzw. Anwendung des Tatbestandes der Untreue beseitigt werden können. Sind all diese Regelungen tatsächlich sinnvoll? Arbeitet der Vorstand letztlich wie ein Pilot nur mehr seine Checklisten ab? Und welche Auswirkung hat diese Entwicklung auf Unternehmen in Österreich? In der Niederschrift der Diskussionsveranstaltung „Herausforderung Compliance – von der Regelungsflut zur Untreue?" setzen sich Expertinnen und Experten intensiv mit diesem Thema auseinander und beleuchten unterschiedliche Aspekte und Fragen.