Der vorläufige Gläubigerausschuss im Insolvenzeröffnungsverfahren
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Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses sollen vor allem in großen Unternehmensinsolvenzen die frühen und wichtigen Entscheidungen des Insolvenzeröffnungsverfahrens unterstützen und überwachen. Gemäß den Bestimmungen des ESUG wird den Gläubigern dabei auch die weichenstellende Entscheidung über die Person des vorläufigen Insolvenzverwalters anvertraut. Von der frühzeitigen Einbindung in die wichtigen Entscheidungen des Verfahrens verspricht sich der Gesetzgeber eine größere Bereitschaft der Gläubiger, eine Sanierung des Schuldners zu unterstützen. Die unübersichtlichen Regelungen zur Beteiligung des vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren führen jedoch zu Unsicherheiten bei den Beteiligten. Das Werk untersucht die Fragen um die frühzeitige Bestellung des Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren und entwickelt Lösungen für eine größere Akzeptanz des Gremiums in der insolvenzrechtlichen Praxis.