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Sicherheit von Non-Food-Produkten in der neuesten schweizerischen Gesetzgebung

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Die Europäische Union harmonisiert in Form von Richtlinien und Verordnungen die Produktsicherheit gegenüber Verbrauchern auf ihrem Binnenmarkt. Obwohl sie weder EU-Mitglied noch EWR-Mitglied ist, hat die Schweiz beschlossen, ihre Gesetzgebung durch sog. autonomen Nachvollzug daran anzupassen. Zudem hat sie mit der Europäischen Union bilaterale Verträge abgeschlossen, die eine derartige Anpassung vorsehen. Damit konnte die Schweiz verhindern, dass sie bei einzelnen Produkten, die sie in die Europäische Union einführen will, benachteiligt wird. Die Anpassung schweizerischer Gesetzgebung an jene der EU hat u. a. zu folgenden Erlassen geführt, die entweder neu sind oder Revisionen von bestehenden Gesetzen oder Verordnungen darstellen: das Bundesgesetz über die Produktesicherheit; die Maschinenverordnung; das Bundesgesetz über Bauprodukte; das Gesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Ziel dieser Monographie ist es, jeden dieser neuen Erlasse autonom zu erläutern. So hat der Leser die Wahl, entweder die ganze Monographie oder den ihn interessierenden Abschnitt zu lesen. Gegenstand sind nur Non-Food-Produkte. In die Betrachtung einbezogen, sind die diversen Verordnungen, die mit dem betreffenden Gesetz zusammenhängen.

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Sicherheit von Non-Food-Produkten in der neuesten schweizerischen Gesetzgebung, Theodor Bühler

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2015
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