Grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in der Europäischen Union
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Die Arbeit widmet sich der Patientenmobilität, deren Rechtsentwicklung mit den grundlegenden EuGH-Urteilen Decker und Kohll im Jahr 1998 ihren Anfang nahm und in dem Erlass der RL 2011/24/EU ihren vorläufigen Höhepunkt fand. Die auf der Auslegung der Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit beruhende Rechtsprechung führte zu beachtlichen Fortbildungen im Recht der Grundfreiheiten und sah sich von Beginn an dem schwerwiegenden Vorwurf ausgesetzt, die mitgliedstaatliche Souveränität im Bereich der Gesundheitsversorgung zu unterlaufen. Die Arbeit erfasst das dreischichtige unionsrechtliche Regelungsgefüge bestehend aus Grundfreiheiten, RL 2011/24/EU sowie VO (EG) Nr. 883/2004 und untersucht die zugrundeliegenden grundfreiheits- und kompetenzdogmatischen Fragestellungen. Bei der Überprüfung der Umsetzung der Vorgaben in das deutsche SGB V werden einzelne Umsetzungsdefizite aufgezeigt. Abschließend blickt die Arbeit auf tatsächliche und ökonomische Aspekte der Patientenmobilität.