Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsratsmitglieds einer öffentlichen Kapitalgesellschaft
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Das wirtschaftliche Handeln der Kommunen in privatrechtlichen Rechtsformen erfreut sich steigender Beliebtheit. Für die Geschäftsführer, Mitarbeiter aber auch kommunalen Mandatsträger bedeutet dies eine schwierige Gratwanderung, da zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften gehandelt werden muss. Diese Arbeit unternimmt den Versuch am Beispiel des Aufsichtsrates von öffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung eine Klärung der wesentlichen Rechtsprobleme herbeizuführen. Es wird anhand praktischer Beispiele dargelegt, wie Aufsichtsräte dieser Gesellschaften sowohl ihre öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen als auch ihre Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsrecht rechtssicher erfüllen können. Der Verfasser war selbst sechs Jahre Aufsichtsratsmitglied einer kommunalen GmbH und konnte daher seine praktischen Erfahrungen in diese Arbeit einfließen lassen.