Rechtsvergleichende Untersuchung des brasilianischen und europäischen Kartellrechts mit Schwerpunkt auf dem Technologietransfer
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Bei dem Abschluss von Verträgen über den Transfer von Technologien gilt es, die Auswirkungen eines solchen Vertrags auf die jeweilige Wirtschaftsordnung (hier auf die europäische und brasilianische) zu analysieren und dessen Übereinstimmung mit den Rechtsordnungen sicherzustellen. Das Hauptproblem ist hierbei, dass ein solcher Vertrag durch die restriktive Ausgestaltung von Wettbewerbsklauseln den Grundsatz des freien Wettbewerbes verletzen kann. Obwohl Brasilien und Europa das gleiche Ziel verfolgen, nämlich die Verletzung des freien Wettbewerbs durch solche Klauseln zu verhindern, unterscheiden sich Vorgehensweise und innerorganisatorisches Verfahren substantiell voneinander. Das Kartellrecht spielt jedoch bei der Behandlung von Transferverträgen in beiden Rechtsordnungen eine bedeutende Rolle. In diesem Zusammenhang erläutert die Arbeit die brasilianische Gesetzeslage sowohl bei der Anwendung des alten Gesetzes Nr. 8.884/94 als auch des neuen Gesetzes Nr. 12.529/11. Ferner wird die entsprechende Rolle des CADE – Conselho Administrativo de Defesa Econômica (Verwaltungsrat zur Verteidigung der Wirtschaft) – dargelegt und erklärt was die INPI – Instituto Nacional da Propriedade Industrial (Bundesbehörde für das gewerbliche Eigentum) – unter Technologietransferverträgen versteht, welches Verfahren bei deren Registrierung angewendet wird und welche Auswirkungen diese auf entsprechende Verträge zeitigt. Nach Darstellung der Grundlagen erschließt sich, wie die Behörden CADE und INPI sich in ihrer Arbeit ergänzen. Um einen Rechtsvergleich zwischen europäischem und brasilianischem System zu ermöglichen, werden die einschlägigen Themenkreise (Zusammenschlusskontrolle, verbotene Unternehmensvereinbarungen sowie Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung) in beiden Rechtskreisen in Grundzügen erläutert. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt jedoch auf der Rechtslage in Brasilien. Ausgehend von zwei, vom EuG bzw. EuGH entschiedenen Fällen (Tetra Pak I bzw. Windsurfing International) wird der Versuch unternommen, eine mögliche Entscheidungsfindung des CADE zu prognostizieren. Erklärtes Ziel dieser Untersuchung ist es, einen Einblick in die unterschiedlichen Rechtsordnungen Brasiliens auf der einen und der Europas auf der anderen Seite im Hinblick auf die kartellrechtliche Behandlung des Technologietransfers zu geben.