Kohärenz und Konsistenz des Verwaltungsrechtsschutzes
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Eberhard Schmit-Aßmann leistet auf zwei wichtigen Themenfeldern des gegenwärtigen Verwaltungsrechts, den überstaatlichen und den informationellen Vernetzungen der Exekutive, einen Beitrag zu einem zeitgerechten Rechtsschutzrecht. Ausgangspunkt und Grundlage bilden die Rechtsschutzgarantien des deutschen und des europäischen Rechts. Sie sind als Interpretations- und Wirkungszusammenhang zu verstehen. Das wird an den Begriffen der Kohärenz und der Konsistenz erläutert. Die im EU-Recht mehrfach angesprochene Kohärenz veranlasst, die Verfahren und Rechtsinstitute des nationalen und des Unionsprozessrechts (Abstimmungs-, Rücksichtnahme- und Kooperationspflichten, Vorabentscheidungs- und Normenkontrollverfahren) zu einer Kohärenzdogmatik zusammenzuführen, die wirksamen Rechtschutz gewährleistet, ohne sich streng hierarchischen Ordnungsmustern auszuliefern. Konsistenz thematisiert den erforderlichen Zusammenhalt der Instrumente des deutschen Rechtsschutzrechts speziell bei Auseinandersetzungen um den Umgang der Verwaltung mit Informationen. Solche „informationsbasierten Konflikte“ um Datenschutz, freien Aktenzugang, Publikumsinformationen oder um verdeckte Informationserhebungen verlangen eine entsprechend sensible Interpretation der Verwaltungsprozessordnung (z. B. bei Klagebefugnissen, vorbeugendem Rechtsschutz, in-camera-Verfahren) und ihre Abstimmung mit einschlägigen weiteren Rechtsschutzmöglichkeiten (Richtervorbehalten, Datenschutzbeauftragten, Kontrollkommissionen). Kohärenz und Konsistenz weisen effektiven Rechtsschutz als Rechtsschutz in einem Kontrollverbund aus.