Sozietäten, Bürogemeinschaften und sonstige Zusammenschlüsse von Freiberuflern
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In der Gesamtheit aller Erwerbstätigen bilden die so genannten „Freiberufler“ eine Untergruppe der selbstständig Tätigen, also derjenigen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Rechnung und eigenes Risiko ausüben. Die Freiberufler zeichnen sich dadurch aus, dass die von ihnen ausgeübten Tätigkeiten besondere Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen, nicht der Gewerbeordnung unterliegen und einem wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Bereich (§ 18 Abs. 1 Satz 2 EStG) zuzuordnen sind. Die Freiberufler nehmen insbesondere im Bereich des Steuerrechts eine Sonderstellung ein, da sie z. B. nicht der Pflicht zur Zahlung von Gewerbesteuern unterliegen und auch keine Bilanzen erstellen müssen. Das Fachbuch gibt in kompakter und verständlicher Form einen Überblick über - die vielfältigen Möglichkeiten, wie sich Freiberufler zur gemeinsamen Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zusammen schließen können, - die Art des Zustandekommens der jeweiligen Gesellschaft, - die damit verbundenen Risiken für die Gesellschaft als solche und deren Mitglieder, - die Art und Weise der Zusammenarbeit und die Gewinnverteilung bzw. Verlusttragung der einzelnen Gesellschafter untereinander, - die Vertretung der Gesellschaft nach außen sowie - die Haftung gegenüber Dritten - und erläutert dies anhand von einprägsamen Beispielen.