Grundrechtlicher Schutz informationstechnischer Systeme
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Mittels zugriffsbezogener Analyse werden die tatsächlichen wie rechtlichen Gefährdungslagen bei der Verwendung informationstechnischer Systeme aufgezeigt und die damit einhergehenden grundrechtlichen Fragestellungen untersucht. Zunächst werden dabei die Konturen informationstechnischer Systeme und die anwendungsbezogenen Interessen und Erwartungen ermittelt. Sodann werden die Zugriffsmöglichkeiten auf informationstechnische Systeme und die im informationstechnischen Nutzungskontext stehenden Datenerhebungsmöglichkeiten dargestellt. Im Anschluss folgt die Bewertung der grundrechtlichen Betroffenheit, wenn sich der Staat des Zugriffs auf informationstechnische Systeme bedient. Besondere Beachtung erfährt das unlängst vom BVerfG entwickelte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Im Schwerpunkt wird der Rechtfertigungsmaßstab des »IT-Grundrechts« genauer bestimmt und es werden objektiv-rechtliche Grundrechtsdimensionen untersucht.