Die Mündlichkeit im Rechtsleben
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Welchen Platz hat das gesprochene Wort noch in einer Verwaltung und einer Justiz, die seit Jahrhunderten fingieren Quod non est in actis non est in mundo (Was nicht in den Akten steht, das gibt es nicht)? Vor allem heute, in einer Zeit der Textverarbeitungsprogramme und E-Mails, ist diese Frage bedeutsam. Und was lässt sich über das verbliebene mündliche Element unseres Rechtslebens an Allgemeinem und Speziellem sagen? Diese Fragen haben Sprach- und Rechtswissenschaftler auf einer Tagung zu beantworten versucht, deren Vorträge der vorliegende Band vereinigt. Er enthält Geschichtliches, Linguistisches, Juristisches, Kommunikationswissenschaftliches und - umfassend verstanden - Rhetorisches. Dazu gehören auch die Plädoyers dreier Strafverteidiger aus Deutschland, Großbritannien und Frankreich zu einem identischen Fall sowie je eine sprachwissenschaftliche Analyse