Der unveräußerliche Kernbereich der Leitungsfunktion
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Die Autorin untersucht den unveräußerlichen Kernbereich der Leitungstätigkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft. Die Arbeit begegnet damit dem haftungsträchtigen Spannungsverhältnis, in dem sich die Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft befinden: Einerseits müssen sie gemäß § 76 Abs. 1 AktG die Aktiengesellschaft leiten, woraus gefolgert wird, dass sie die Leitung nicht übertragen dürfen. Andererseits erfordert eine effiziente Unternehmensorganisation gerade auch die Delegation von Leitungsaufgaben. Ziel der hier entwickelten, aktienrechtlichen Kernbereichslehre ist es, konkrete Aufgaben des Gesamtvorstands und deren Inhalte zu benennen, damit der Gesamtvorstand erkennen kann, welche Aufgaben er zwingend selbst wahrnehmen muss und welche er übertragen darf.