Die Verträge zur Restrukturierung von Banken nach deutschem Recht
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Die Arbeit behandelt einen wichtigen Ausschnitt aus dem Recht der Bankenrestrukturierung, das im Wesentlichen durch §§ 45 ff. KWG und das Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz (KredReorgG) sowie das Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG) geregelt ist. Der Hintergrund des Themas ist das Dilemma „too big to fail“ bzw. die Moral-Harzard-Problematik in der letzten Finanzkrise. Um dieses Problem zu lösen, haben die deutschen Gesetzgeber ein Sonderverfahren zur Restrukturierung der systemrelevanten Banken geschaffen. Die Schaffung eines neuen Sonderverfahrens für die Restrukturierung einer systemrelevanten Bank ist erforderlich, weil die bereits bestehende Restrukturierungsmethode im Rahmen der Insolvenzordnung „normaler Prägung“ den Anforderungen an Restrukturierungsverfahren für systemrelevante Banken, im Wesentlichen nicht entsprechen kann. Ein Zwei-Säulen-Modell ist mit dem Restrukturierungsgesetz (RStruktG) für die geordnete Abwicklung sowie die Restrukturierung der in Schieflage geratenen Bank aufgebaut – das Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem KredReorgG und das hoheitliche Verfahren im Rahmen des KWG. Darüber hinaus wurde der RStruktFonds am 1. Januar 2011 mit Inkrafttreten des RStruktFG geschaffen. Dem RStruktFonds stehen im Wesentlichen die Handlungsoptionen von Garantieübernahme und Rekapitalisierung zur Verfügung, für die die Fondsmittel eingesetzt werden können. Jedoch dürfen die Mittel des RStruktFonds nicht zugunsten der im Bestand gefährdeten Bank, sondern zugunsten des übernehmenden Rechtsträgers verwendet werden, auf den die bestandsgefährdete Bank ihre systemrelevante Teile übertragen hat. Der Vertrag stellt eine der geeigneten Weisen dar, mit der die Konditionen zur Restrukturierung zwischen dem ÜN und dem RStruktFonds im konkreten Fall festgelegt werden. Bei der Untersuchung werden die Verträge zur Restrukturierung von Banken nach den Möglichkeiten der Restrukturierungsmaßnahmen im RStruktFG in die Verträge über Garantieübernahme des RStruktFonds und die Verträge über Rekapitalisierung durch den RStruktFonds unterteilt.