Nachträgliche Anordnung stationärer therapeutischer Massnahmen
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Seit einigen Jahren ist in der Schweiz eine weitgehende Annäherung des Vollzugs der stationären therapeutischen Massnahmen an jenen der Freiheitsstrafen zu beobachten. Welche Auswirkungen hat dies auf die Anwendbarkeit strafrechtsbegrenzenden Grundsätze im Bereich der strafrechtlichen Massnahmen? Und was sind die Folgen für die in der Praxis besonders häufigen nachträglichen Massnahmenverfahren? Die Dissertation geht diesen Fragen nach und legt ihren Schwerpunkt dabei auf die besonders eingriffsintensive Möglichkeit der nachträglichen Anordnung stationärer therapeutischer Massnahmen. In die Betrachtung miteinbezogen werden insbesondere die übergesetzlichen Vorgaben der EMRK und die aktuelle diesbezügliche Rechtsprechung des EGMR, die im Zusammenhang mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach deutschem Recht für Aufsehen sorgte.