Private Zeugenbefragung im Zivilprozess
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Inwiefern dürfen Rechtsanwälte im Zusammenhang mit einem Zivilprozess Zeugen kontaktieren und befragen? Die vorliegende Dissertation befasst sich umfassend und fundiert mit der Thematik der privaten Zeugenbefragung. Dabei wird Lehre und Rechtsprechung systematisch und detailliert aufgearbeitet. Insbesondere wird den Fragen nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen eine private Zeugenbefragung zulässig ist, in welcher Form sie durchzuführen ist, welche Auswirkungen sie auf den späteren Beweiswert eines Zeugen hat und ob die vorsorgliche Beweisführung eine Alternative zur privaten Zeugenbefragung darstellt. Zudem werden Spezialfälle bei grenzüberschreitenden privaten Zeugenbefragungen behandelt. Die Arbeit soll insbesondere PraktikerInnen aus der Advokatur als Leitfaden dienen. Sie richtet sich aber auch an Gerichte und Behörden.
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Private Zeugenbefragung im Zivilprozess, Stefan Fink
- Language
- Released
- 2015
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- Title
- Private Zeugenbefragung im Zivilprozess
- Language
- German
- Authors
- Stefan Fink
- Publisher
- Schulthess
- Released
- 2015
- ISBN10
- 3725574316
- ISBN13
- 9783725574315
- Series
- Zürcher Studien zum Verfahrensrecht
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Inwiefern dürfen Rechtsanwälte im Zusammenhang mit einem Zivilprozess Zeugen kontaktieren und befragen? Die vorliegende Dissertation befasst sich umfassend und fundiert mit der Thematik der privaten Zeugenbefragung. Dabei wird Lehre und Rechtsprechung systematisch und detailliert aufgearbeitet. Insbesondere wird den Fragen nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen eine private Zeugenbefragung zulässig ist, in welcher Form sie durchzuführen ist, welche Auswirkungen sie auf den späteren Beweiswert eines Zeugen hat und ob die vorsorgliche Beweisführung eine Alternative zur privaten Zeugenbefragung darstellt. Zudem werden Spezialfälle bei grenzüberschreitenden privaten Zeugenbefragungen behandelt. Die Arbeit soll insbesondere PraktikerInnen aus der Advokatur als Leitfaden dienen. Sie richtet sich aber auch an Gerichte und Behörden.