Resozialisierung, Tat und Schuld
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m gegenwärtigen Strafrecht vollzieht sich eine stille Revolution. Die Verbindung von Schuld und Vergeltung ist nicht mehr zwangsläufig. Man spricht jetzt eher von Schuld und Prävention. Das ist ein Fortschritt, der den Weg freimacht für die Enttabuisierung des Strafzwecks der Resozialisierung, ohne dass man – wie bei anderen Präventionskonzepten – in die Nähe der Metaphern von Konditionierung oder gar Krieg kommt. Resozialisierung ist utopisch, mindert die Freiheit, verletzt die Würde. Dieses Ensemble hat sich zu einem Vorurteil verdichtet, das lange nicht mehr überprüft worden ist. Der vorliegende Text versucht das nachzuholen. Dabei wird das Material methodologisch, so gut es geht, à jour gebracht. Das Ergebnis ist, um es mit einem Politiker (Walter Scheel) zu sagen, geprägt von kritischer Sympathie gegenüber Lösungen, die sich vom obrigkeitlichen Strafanspruch verabschieden.