Franchise-Netzwerke im deutsch-englischen Rechtsvergleich
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Die Erscheinungsform eines Vertrags-Netzwerkes, d. h. der Abschluss einer Mehrheit von Verträgen, die bewusst – jedoch ohne Errichtung einer Gesellschaft – miteinander verknüpft sind, ist im Wirtschaftsleben ubiquitär; beispielhaft herausgegriffen wurden für die Arbeit Franchise-Arrangements, bestehend aus einer Vielzahl dem äußeren Erscheinungsbild sowie dem Angebot nach gleichen, rechtlich aber unabhängigen Betrieben. Das Netzwerk stellt die Grundlage für den Erfolg jedes einzelnen Systempartners dar – und wirft, da als solches der Rechtsdogmatik unbekannt, spezifische Fragen auf: Wie können Franchisenehmer vorgehen, die aufgrund von Qualitätsunterschreitungen eines anderen Teilnehmers Umsatzeinbußen erleiden? Wem sind Erträge zuzuordnen, die auch aufgrund der Größe des Netzwerkes generiert worden sind? Die Arbeit behandelt rechtsvergleichend das Konstrukt eines Franchise-Netzwerkes und die wichtigsten damit verbundenen Problemstellungen vor dem Hintergrund des deutschen Rechts, sowie des englischen, als bedeutendste europäische Common-Law-Rechtsordnung.