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Das neue Syndikusrecht

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Am 14. Dezember 2015 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte, das am 1. Januar 2016 in Kraft trat. Zentrale Neuerung ist die ausdrückliche Anerkennung des Syndikusrechtsanwalts im Berufsrecht durch Reform der §§ 46 - 46 c ff. der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Zudem wird Syndikusanwälten erstmals die Möglichkeit eingeräumt, sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu befreien. Dies geschieht durch neue Bestimmungen im SGB VI, die eine rückwirkende Befreiung ermöglichen, was aufgrund der vorhergehenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erforderlich wurde. Auch im Arbeitsrecht besteht erheblicher Informations- und Änderungsbedarf, da die Anstellungsverhältnisse der Syndikusanwälte einer gründlichen Revision bedürfen. Diese Einführung fasst die Neuregelungen praxisgerecht zusammen und bietet Formulierungsvorschläge, Fallbeispiele sowie konkrete Handlungsempfehlungen. Die vier Autoren vereinen hohe Expertise: Hartmut Kilger, Dr. Susanne Offermann-Burckart, Martin Schafhausen und Dr. Doris-Maria Schuster sind erfahrene Fachleute, die regelmäßig zu den behandelten Themen referieren und publizieren. Die Zielgruppe umfasst Syndikusanwälte, Rechtsanwaltskammern, Personalabteilungen, Versorgungswerke, Sozialgerichte und die Deutsche Rentenversicherung.

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Das neue Syndikusrecht, Hartmut Kilger

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2016
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