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Die Health Claims Verordnung (HCVO) hat im europäischen Lebensmittelrecht für intensive Diskussionen gesorgt. Sie regelt, wie Lebensmittelhersteller ihre Produkte mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben kennzeichnen dürfen. Diese Studie untersucht die Auswirkungen der HCVO auf das Markenrecht, insbesondere die umstrittene Einbeziehung von Marken, die bestehende Eigentumsrechte tangiert. Eingetragene Marken vor dem 01.01.2005 dürfen bis zum 19.01.2022 verwendet werden, selbst wenn sie nicht den HCVO-Vorgaben entsprechen. Eine Umfrage bei der Markenabteilung des DPMA und 110 Unternehmen der Lebensmittelindustrie beleuchtet deren Umgang mit der HCVO. Nach einer Einführung in die Thematik werden die Ziele der HCVO und die vorher bestehenden Vorschriften behandelt. Anschließend werden die markenrechtlichen Bestimmungen der HCVO analysiert, gefolgt von einer Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen HCVO und Markenrecht sowie der rechtlichen Vereinbarkeit der Verordnung. Die Schlussbetrachtung umfasst auch Vorschläge zur Novellierung bestimmter Artikel der HCVO. Die Ergebnisse zeigen, dass die Auslegungsprobleme der markenrechtlichen Vorschriften der HCVO in der Praxis zu Schwierigkeiten führen, was durch relevante Gerichtsentscheidungen untermauert wird. Zudem wird das primäre Ziel des Verbraucherschutzes kritisch hinterfragt. Antje Dau, Juristin mit LL.M. in Gewerblichem Rechtsschutz, ist seit 2009 im Bereich Lebensmittelr
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Die Auswirkungen der Health Claims Verordnung auf das Markenrecht, Antje Dau
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- 2016
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