Allgemeines Gesetzbuch über Verbrechen und derselben Bestrafung (Strafgesetzbuch 1787)
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Das Josephinische Strafgesetz (korrekt: das Allgemeine Gesetzbuch über Verbrechen und derselben Bestrafung, auch Josephina oder StG 1787 genannt) wurde von Joseph II. erlassen und stand von 1. Jänner 1787 bis 1803 in Kraft. Es trat an die Stelle der Constitutio Criminalis Theresiana, die wir in unserem Verlag als Faksimile-Ausgabe bereits herausgebracht haben. Das Josephinische Strafgesetzbuch bestand aus zwei Teilen („Kriminal- Verbrechen“ und „politische Verbrechen“) und war ein sehr fortschrittliches Strafgesetz: so sah es etwa die Todesstrafe – abgesehen vom Standrecht – ebenso nicht mehr vor wie die vorher üblichen Verstümmelungsstrafen. Besonders bemerkenswert ist, dass erstmals der „Gesetzlichkeitsgrundsatz“ ausdrücklich formuliert wurde („nulla poena sine lege“). Das Gesetz wird in diesem Buch unverändert nachgedruckt, wobei die Frakturschrift in eine gut lesbare moderne Schrift umgewandelt wurde, um ein flüssiges Lesen zu erleichtern. Die Rechtschreibung und die Begrifflichkeit wurden nicht modernisiert.