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Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Domainansprüchen

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Das Domainrecht hat sich in den vergangenen 20 Jahren aus der Privatisierung und Kommerzialisierung des Internet entwickelt. Mit dem Domainrecht verbundene Fragen beziehen sich in erster Linie darauf, wem eine bestimmte Zeichenfolge als Domainname zusteht. Aufgrund des bei der Domainvergabe praktizierten „First come – First served“-Prinzips ergeben sich Domainkonflikte nicht bei der Registrierung, sondern erst in dem Moment, in dem eine bereits vergebene Domain heraus verlangt wird. Die Untersuchung setzt an diesem Punkt an und befasst sich mit den für eine Durchsetzung von Domainansprüchen relevanten prozessualen und kollisionsrechtlichen Aspekten. Eine entscheidende Frage für ein erfolgversprechendes prozessuales Vorgehen ist die Bestimmung der internationalen gerichtliche Zuständigkeit. Aus deutscher Sicht richtet sich diese nach den Vorschriften der ZPO bzw. EuGVO. Für Domainkonflikte ist hierbei der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung von hoher Bedeutung, weist jedoch aufgrund des Spannungsverhältnisses zwischen Territorialität von Schutzrechten und der globalen Abrufbarkeit von Domains in seiner Eingrenzung besondere Schwierigkeiten auf. Wegen der Möglichkeit, eine Domain über das Internet an jedem Ort weltweit abrufen zu können, besteht eine zentrale Frage der Arbeit darin, wie dieser weltweit verortbare deliktischer Erfolg unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten bestimmt bzw. eingeschränkt werden kann. Eine ähnliche Fragestellung ergibt sich auch im Hinblick auf das anwendbare Recht, die Reichweite von Ansprüchen und deren grenzüberschreitender Durchsetzung. Diese Fragen werden jeweils aus deutscher und US-Amerikanischer Perspektive beleuchtet. Daneben befasst sich die Arbeit mit den Besonderheiten einer Anspruchsdurchsetzung im Wege internationaler domainspezifischer Schiedsgerichtsverfahren, wobei insbesondere danach gefragt wird, ob das schiedsgerichtliche System den grenzüberschreitenden Anforderungen des Internet in höherem Maße als nationale Gerichte gerecht wird und inwieweit sich die beiden Systeme der Rechtsdurchsetzung ineinander fügen. Weitere Schlagw.: unerlaubte Handlung, Internet, hinreichender Inlandsbezug, Schutzlandprinzip, Territorialitätsprinzip, Anschruchsreichweite, grenzüberschreitende Vollstreckung, New Top-Level Domain

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2016

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