Kärntner Untersuchungsausschuss-Gesetz
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Neben dem Wortlaut des neuen Gesetzes über Untersuchungsausschüsse des Kärntner Landtages beinhaltet der vorliegende Kommentar praxisorientierte Anmerkungen zu den einzelnen Bestimmungen sowie parlamentarische Materialien. Wesentliche Aspekte sind die Einrichtung, Organe und Arbeitsweise von Untersuchungsausschüssen, die Funktionen des Rechtsbeistandes, Maßnahmen der Beweisaufnahme, Befragung von Auskunftspersonen, Beiziehung von Vertrauenspersonen, Vorführung von Auskunftspersonen, Berichterstattung an den Landtag, Kostenersätze, gerichtliche Beugemittel und Strafsanktionen. Damit wird ein unentbehrlicher Arbeitsbehelf insbesondere für die Organe des Kärntner Landtages, Abgeordnete, öffentliche Dienststellen, Gerichte sowie Rechtsanwälte geboten.