Die anonyme Internetnutzung als Herausforderung für den Ehrschutz im Internet
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Mit der Eröffnung des Internets für die breite Öffentlichkeit in den 90er Jahren entwickelte sich das World Wide Web in kürzester Zeit zum dominierenden Kommunikationsmittel der Gesellschaft. Die heutige Gesellschaft ist derart vernetzt, dass das Internet nicht mehr wegzudenken ist. Neben den zahlreichen positiven Effekten, die es mit sich bringt, wird das Internet oftmals aber auch als Mittel für kriminelles Handeln genutzt. Insbesondere Beleidigungen und Ehrkränkungen sind derart häufig im Internet zu beobachten, dass sie bereits zum üblichen Umgangston gehören. Eine Ursache für dieses Verhalten ist sicherlich die vermeintliche Anonymität der Internetnutzung. Wem kein strafbares Verhalten zugeordnet werden kann, der kann auch nicht bestraft werden. Rein technisch gesehen ist eine Zuordnung aber ohne große Schwierigkeiten möglich. Die Zuordnung bestimmter beleidigender Kommentare scheitert vielmehr an den rechtlichen Hürden, die der Staat vorgibt. Der Gesetzgeber hat eine Situation geschaffen, in der der Ehrenschutz regelmäßig hinter dem „Recht auf Anonymität“ zurück tritt. Dass dies wenig nachvollziehbar und eine gesetzliche Grundlage für Auskunftsbegehren bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen wünschenswert sei, entschied der Bundesgerichtshof bereits im Juli 2014 (BGH v. 1.7.2014 – VI ZR 345/13). Bisher ist der Gesetzgeber jedoch nicht tätig geworden. Dieses Buch umreißt eine mögliche Regelung, die der Gesetzgeber aufgreifen kann, um den Ehrenschutz im Internet wieder aufleben zu lassen und einer Atmosphäre des Beleidigens entgegenzuwirken.