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Der 5. Karlsruher Strafrechtsdialog behandelte die Auswirkungen strafprozessualer Reformen und europäischer Grundrechte auf die höchstrichterliche Rechtsprechung. Bundesverfassungs- und Bundesrichter, Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und der Bundesanwaltschaft sowie habilitierte Juristen diskutierten intensiv über prozessuale Neuerungen und deren Zukunftsperspektiven. Anlass war der Wunsch nach Reformen, der an ein früheres gesetzgeberisches Versprechen anknüpft, wesentliche Teile des Strafverfahrens neu zu regeln. Eine Expertenkommission hatte 2015 Vorschläge zu Themen wie dem Rechtsmittelsystem, dem Beweisantragsrecht, der Richterablehnung und dem Verhältnis von Ermittlungs- und Hauptverfahren vorgelegt. Die Referenten in Karlsruhe beleuchteten die praktischen Konsequenzen dieser Reformen für die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH und des BVerfG. Ein zweites Panel widmete sich den Auswirkungen der Grundrechtecharta der Europäischen Union sowie dem ungewissen Beitritt der EU zur EMRK auf die strafrechtliche Rechtsprechung in Deutschland. Besonders interessant waren die neuen inhaltlich-dogmatischen Aspekte dieser Rechtsquellen für das Strafverfahrensrecht und die Anwendung der Grundrechtecharta, insbesondere im Kontext der Judikate „Fransson“, „Melloni“, „Hernandez“ und der „Anti-Terror-Datei“.
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Deutsche Strafprozessreform und Europäische Grundrechte - Herausforderungen auch für die Rechtsprechung des BGH in Strafsachen?, Matthias Jahn
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