Was muss sich ein Chefarzt von seiner Geschäftsführung sagen lassen?
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Dr. med. Klaus Becker, M. A., LL. M., M. Sc., Jahrgang1963, arbeitet seit 2003 als Chefarzt einer internistischen Klinik im Ruhrgebiet und hatte in dieser Eigenschaft schon einige praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht der leitenden Krankenhausärzte sammeln können, bevor er sich entschloss, eine systematische juristische Zusatzausbildung und in der Folge von 2012 bis 2014 den Masterstudiengang 'Medizinrecht' an der Universität Münster zu absolvieren. Der vorliegende Text ist eine überarbeitete, aktualisierte und abschließend lektorierte Version seiner Masterarbeit, die zu diesem Zweck von einem exponierten Vertreter der Rechtsabteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft begutachtet und mit der Note 1,7 bewertet wurde. Die Beschäftigung mit diesem Thema hat bei dem Verfasser einige Ernüchterungbewirkt: sowohl im Hinblick auf seine eigenen Freiheitsgrade in der ärztlichen und administrativen Tätigkeit als leitender Abteilungsarzt wie in seinem Vertrauen auf die tatsächliche Kooperationsfähigkeit einer noch so gutwilligen Geschäftsführung im Krankenhaus-Sektor und auch im Hinblick auf den aktuellen Realitätsbezug medikolegalen Sachverstandes. Nach Ende seiner medizinrechtlichen Ausbildung hat Herr Dr. Becker eine Zusatzweiterbildung 'Psychotherapie' begonnen.