Gemeinnützigkeitsrecht NEU
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Österreich besitzt im Bereich gemeinnütziger Stiftungen eine beachtliche Tradition . Stammers Handbuch des österreichischen Stiftungs- und Fondswesens aus 1983 enthält eine Liste mit mehr als 400 gemeinnützigen oder mildtätigen Stiftungen und Fonds , deren älteste in das 13. Jahrhundert zurückreichen. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurde die stiftungsrechtliche Diskussion in Österreich jedoch durch die Privatstiftung beherrscht, die vorwiegend zu eigennützigen Zwecken als Instrument langfristiger Vermögensplanung eingesetzt wird. Nach einiger Diskussion wurde am 9. 12. 2015 das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 beschlossen, das bereits am 1. 1. 2016 in Kraft trat. Hauptsächlicher Bestandteil ist das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das das gleichnamige Gesetz aus 1975 ersetzt. Hierdurch wird die gemeinnützige und mildtätige Stiftung als eigene Rechtsform wiederbelebt , in die Elemente des alten Stiftungsrechts , der Privatstiftung sowie des Vereinsrechts einfließen. Durch die neue Stiftung sowie durch die steuerrechtlichen Begleitmaßnahmen soll das Mäzenatentum in Österreich gefördert und das Land als Standort von Philanthropie gestärkt werden. Zugleich soll es aber auch ermöglicht werden, dass sich Einzelpersonen mit kleineren Zuwendungen an der Unterstützung gemeinnütziger Anliegen beteiligen. „Gemeinnützigkeitsrecht NEU“ enthält Beiträge zum neuen Gesetz, die auf den bei der Tagung der Österreichische Gesellschaft für Familien- und Vermögensrecht gehaltenen Vorträgen beruhen und die sowohl beim sogenannten „Dritten Sektor“ als auch bei den rechtsberatenden Berufen und den Aufsichtsbehörden ein beachtliches Interesse fanden.