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Recht zwischen Wissenschaft und Politik

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Die Wechselverhältnisse von Wissenschaft und Politik in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster sind das Thema dieser Untersuchung. Die Universitätsgründung 1902 sowie die konfessionell ausgewogene Besetzungspolitik waren Mittel zur Integration der Katholiken in das Deutsche Reich. Welche Rolle die katholische Konfession der Dozenten in der Weimarer Republik, im „Dritten Reich“ sowie in der unmittelbaren Nachkriegszeit spielte, wird anhand der Berufungen ebenso analysiert wie die Umstrukturierungen durch die Nationalsozialisten und der personelle Neuanfang 1945. Im Bereich der Kolonialpolitik, der Bodenreform, der Kriminalbiologie oder des Arbeitsrechts sowie des Nationalitätenrechts mischten sich die münsterschen Professoren politisch ein und vertraten ihre rechtspolitischen Reformprogramme zum Beispiel in der „Deutschen Kolonialgesellschaft“, im „Bund deutscher Bodenreformer“, im „Reichsbund der Kinderreichen“ oder im „Westfalen-Treubund“. Gremien und Beiräte der Ministerien konnten die Möglichkeit der Politikberatung eröffnen. Im „Dritten Reich“ engagierten sich Teile der westfälischen Rechtswissenschaftler in der „Akademie für Deutsches Recht“ oder wechselten in die Schaltzentralen der Ministerien oder Institute der NSDAP. Eine politische Abstinenz der Professoren ist zu keiner Zeit zu verzeichnen.

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2016

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