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Betriebsstättenbesteuerung nach dem AOA

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Im Juni 2013 hat der deutsche Gesetzgeber den von der OECD als künftigen Standard zur internationalen Aufteilung von Unternehmenseinkünften entwickelten „Authorised OECD Approach“ (AOA) im nationalen Steuerrecht umgesetzt. Gemäß § 1 Abs. 5 AStG soll nunmehr zum Zweck der grenzüberschreitenden Einkünfteaufteilung jede Betriebsstätte eines Unternehmens den Gewinn ermitteln, den sie als eigenständiges Unternehmen erwirtschaftet hätte. Die im AStG versteckte Regelung in Verbindung mit dem Eingang des AOA in immer mehr Doppelbesteuerungsabkommen bedeutet eine grundlegende Neuausrichtung der Besteuerung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen in Deutschland. Ingo Berner untersucht die Ausgestaltung der deutschen Vorschrift und ihr Zusammenspiel mit älteren und jüngeren DBA sowie bisher geltenden nationalen Regelungen. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf verfassungs- und unionsrechtlichen Fragestellungen im jeweiligen Kontext.

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2016

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