Aktuelle Probleme der Kodifikation des Arzthaftungsrechts
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Am 26.02.2013 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ kurz das „Patientenrechtegesetz“ in Kraft getreten. Als bedeutsamste Neuregelung wurde der Behandlungsvertrag, als eigener Vertragstyp, in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen und in den §§ 630a ff. BGB normiert. Der Gesetzgeber beabsichtigte, durch diese Kodifikation Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen und das Vertrauen zwischen Patienten und Ärzten zu stärken. Die im Rahmen der Kodifikation des Arzthaftungsrechts in das BGB aufgenommenen Normen regeln u. a. die Aufklärungs- und Dokumentationspflichten der Ärzte sowie das Erfordernis der Einwilligung durch den Patienten und die Beweislastverteilung bei der Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler. Die Rechte und Pflichten im Rahmen einer ärztlichen Behandlung waren vor der Kodifikation des Arzthaftungsrechts im Wesentlichen durch die Rechtsprechung und damit durch Richterrecht geprägt. Die Gedanken und Ansätze der Kodifikation des Arzthaftungsrechts sind somit zum größten Teil nicht neu. Dennoch erreichen sie durch die gesetzliche Normierung eine andere Qualität, insbesondere hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit. Ziel der Untersuchung ist es, eben diesen Einfluss der Kodifikation des Arzthaftungsrechst in den §§ 630a ff. BGB auf den medizinischen Alltag in Deutschland zu prüfen und darzustellen. In diesem Zusammenhang wird gleichfalls untersucht, ob und inwieweit die Kodifikation geeignet ist, Probleme im medizinischen Alltag in Deutschland zu verbessern und ob die Kodifikation den durch sie verfolgten Zielen des Gesetzgebers gerecht wird. Es sei an dieser Stelle bereits vorweggenommen, dass die Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass durch die Kodifikation des Arzthaftungsrechts primär bestehende Probleme verstärkt, neue Probleme geschaffen und nur wenige bereits bestehende Probleme einer Lösung zugeführt werden. Daher werden im Rahmen der Untersuchung an den entsprechenden Stellen praxisnahe mögliche Lösungsvorschläge aufgezeigt. Die Untersuchung soll im Ergebnis ein Bewusstsein für die medizinische Situation in Deutschland schaffen und diese medizinische Situation praxisnah auf ihre, durch die Kodifikation des Arzthaftungsrechts bedingten Änderungen, prüfen.