Die Augen des Strafrechts
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Das Wesen des Rechts ist seither Gegenstand kontroverser Diskussionen und unterliegt in seiner Interpretation vielen Entwicklungen. Seit der Moderne ist der Mensch bestrebt das Rechtssystem an die menschliche Vernunft anzunähern, wobei es gilt Letztere und damit auch das Recht zu vervollkommnen. Dabei wird die menschliche Vernunft mit der göttlichen gleichgesetzt. Somit würden die Augen des Menschen, also die Bewertung von Recht durch den Menschen, gewissermaßen zu den Augen Gottes und somit unfehlbar. Genau mit dieser rechtsphilosophischen Thematik beschäftigt sich Jun-Hyung Park in seinem Buch „Die Augen des Strafrechts“. Dabei argumentiert er, dass der Mensch sich von seiner vermeintlichen göttlichen Sichtweise auf das Recht verabschieden solle, weil die menschliche Vernunft eben nicht zu einer göttlichen, also einer idealen, werden könne. Sehr anschaulich beschreibt der Autor diese Problemstellung anhand von rechtswissenschaftlichen Feldern wie Vorsatz, Rechtswidrigkeit, Irrtum oder diverser Deliktarten, auf welche Weise der vermeintlich fehlerlose Blick der hinter dem Rechtssystem stehenden absoluten Vernunft – von ihm als Augen Gottes apostrophiert – durchaus seine Schwächen in der praktischen Anwendung hat. Das Besondere an diesem Buch ist, dass hier eine Perspektive jenseits des juristischen Alltagsgeschehens gelegt und die dahinterliegende Ebene beleuchtet wird. Es liefert bemerkenswerte Denkanstöße für unser Rechtssystem, das wir immer wieder hinterfragen sollten.