Be-Hinderung der Teilhabe
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Mit Inklusion ist der Anspruch einer grundständigen Analyse von Teilhabe- und Exklusionsprozessen in Bildungsinstitutionen und von Transformationsprozessen auf unterschiedlichen Ebenen des Bildungssystems verbunden. Derzeit ist ersichtlich, dass Inklusion – bedingt durch die UN-Behindertenrechtskonvention und dem damit verbundenen Rechtsanspruch – zunehmend auf bildungspolitischer Ebene Beachtung findet. Die selektive Ausrichtung des vertikal organisierten Bildungssystems, das zeigen erste politische Wegmarken der Umsetzung, wird nicht in Frage gestellt. Flankiert werden diese z. T. widersprüchlichen Bemühungen von einer Pädagogik, die ihre eigene Theoriebildung kaum im Kontext sozialer und politischer Verstrickungen hinterfragt und so Gefahr läuft, sich zum Spielball bildungspolitischer Interessen zu machen, anstatt das pädagogisch Machbare aufzuzeigen. Der Terminus ‚Inklusion‘ scheint dabei zu einer beliebig instrumentalisierbaren Worthülse zu verkommen. Das umfassende Recht auf Teilhabe – so der Tenor dieses Sammelbandes – wird nicht nur nicht eingelöst, sondern durch die genannte Entwicklung be-hindert.