Verfassungsgerichtsbarkeit, Verfassungsprozessrecht und Pluralismus
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Das BVerfG ist ein gesellschaftliches bzw. bürgerliches Verfassungsgericht. Denn es wirkt nicht nur auf den Staat, sondern zunehmend auf die Zivilgesellschaft. Damit stiftet bzw. erhält das BVerfG den gesellschaftlichen Grundkonsens. Es pluralisiert das verfassungsrechtliche System sowohl in staatsrechtlicher als auch gesellschaftlicher Hinsicht. Dabei spielt das Verfassungsprozessrecht eine entscheidende Rolle. Ein formalistisches Verfassungsprozessrecht wäre weder in der Lage, die Verfassung der Öffentlichkeit zu erklären, noch könnte es die gesellschaftliche Funktion des BVerfG zur Entfaltung bringen; dieses Ziel wird nur durch ein Verfassungsprozessrecht als Pluralismus- und Partizipationsrecht erreicht.