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Doppisches Gemeindehaushaltsrecht

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Ab dem Haushaltshaltsjahr 2020 müssen baden-württembergische Kommunen „ihren Haushalt“ doppisch planen, bewirtschaften und rechnen. Die bis dahin laufende Übergangszeit sollte insbesondere auch für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der umsetzenden Mitarbeiter genutzt werden. Ebenso wichtig ist die Vermittlung von Wissen über die doppelte Buchführung (Doppik) als allein zulässigem Rechnungsstil für die Entscheidungsträger der Kommunen. In dem Titel werden die relevanten Aspekte des neuen modernen Gemeindehaushaltsrechts in Baden-Württemberg auf doppischer Rechnungsbasis erläutert und zu diesem Zweck sämtliche aktuellen Vorschriften (Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) – Auszug –, Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und Gemeindekassenverordnung (GemKVO), der Produkt- und Kontenrahmen sowie weitere informative Dokumente zur Doppik Baden-Württemberg, Hinweise und Empfehlungen zusammengestellt.

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Doppisches Gemeindehaushaltsrecht, Martin Schelberg

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2016
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