Der homo oeconomicus in der Rechtsanwendung
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Die Ökonomische Analyse des Rechts fußt auf dem Verhaltensmodell des homo oeconomicus, eines Menschen also, der stets seinen Eigennutz kalkuliert und rational danach handelt. Dieses Menschenbild gehört mittlerweile auch in Deutschland zum methodischen Kanon der Rechtswissenschaft. Entgegen ihrem universellen Anspruch wendet sich die Ökonomische Analyse des Rechts hauptsächlich an den Gesetzgeber, nicht aber an den Rechtsanwender. Der akademische Nachwuchs der Juristischen Fakultät an der Leibniz Universität Hannover ist auf seiner ersten Mittelbautagung der Frage nachgegangen, ob gleichwohl das Verhaltensmodell des homo oeconomicus von der Rechtspraxis aufgenommen wird. Der vorliegende Band vereint drei orientierende Beiträge zur Schnittstellen-Problematik von Ökonomie und Jurisprudenz sowie sechs Untersuchungen zur Rechtspraxis, die thematisch vom Verbraucher-, Wettbewerbs- und Familienrecht über das Straf- und Arbeitsrecht bis zum Gewerblichen Rechtsschutz reichen.