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Die gesetzliche Bestimmung von Strafschärfungen

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Der Gesetzgeber muss sachgerechte Kriterien verwenden, um den Gerichten eine entsprechende Strafrechtskonkretisierung zu ermöglichen. Im Hinblick auf die strafrechtstheoretischen Grundlagen ist dabei der enge Zusammenhang zwischen einem angemessenen Straftatbegriff und der Strafzumessung im konkreten Einzelfall zu beachten. Im Fokus der Untersuchung steht die gesetzliche Bestimmung von Strafschärfungen, die dem Gesetzlichkeitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG entspricht. Die de lege lata miteinander konkurrierenden Qualifikationstatbestände und Regelbeispielsnormen werden einer kritischen Analyse unterzogen und vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Anforderungen als nicht angemessen verworfen. Unter Nutzung der Vorteile bei gleichzeitigem Vermeiden der Nachteile der verworfenen Regelungstechniken wird ein drittes Konzept entwickelt und de lege ferenda vorgeschlagen. Dieses synthetische Modell ratio-gerechter Strafschärfungen erreicht als goldener Mittelweg praktische Konkordanz zwischen Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit.

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Die gesetzliche Bestimmung von Strafschärfungen, Julia Heinrich

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2016
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