Das Dogma rechtsschutzverkürzender Ämterstabilität
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Die Vergabe von Statusämtern im deutschen Beamtenrecht wird vom Dogma bestimmt, dass primärer Rechtsschutz eines unterlegenen Bewerbers nach Übergabe der Ernennungsurkunde an den Konkurrenten wegen des »Grundsatzes der Ämterstabilität« ausscheiden soll. Vor dem Hintergrund der vielbeachteten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur dolos vollzogenen Ernennung einer Gerichtsspitze in Rheinland-Pfalz unterwirft die Arbeit den »Grundsatz der Ämterstabilität« einer verfassungsrechtlichen Analyse. Hierzu werden die herkömmlich vorgetragenen Argumente der Irreversibilität vollzogener Ernennungen dargestellt und auf ihre Überzeugungskraft hin überprüft, wobei der Schwerpunkt der Arbeit auf der Analyse des (Beamten-)Verfassungsrechts liegt. Im Anschluss werden die gefundenen Ergebnisse in die verwaltungsprozessuale Rechtsschutzsystematik eingebettet. Dabei werden die Besonderheiten multipolarer Verwaltungsverhältnisse bedacht.