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Die Passagierrechte im Flug-, Bahn-, Schiffs- und Busverkehr

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Der europäische Gesetzgeber hat im Laufe der letzten zehn Jahre für die Bereiche des Flug-, Bahn-, Schiffs- und Busverkehrs vier Verordnungen erlassen, die sich auf das Verhältnis von Fahr- bzw. Fluggästen zu den Beförderungsunternehmen beziehen. Die Sekundärrechtsakte legen dabei die Rechte der Kunden bei den Touren mit den jeweiligen Verkehrsträgern fest. In der Gegenüberstellung behandeln die vier Regelungen sehr ähnliche Inhalte, denn sie beziehen sich mit der Beförderung von Personen thematisch nicht nur auf einen verwandten Gegenstand. Darüber hinaus decken sie mit der Annullierung, der Verspätung und der Nichtbeförderung größtenteils identische tatbestandliche Ereignisse ab. Zudem sind mit Hilfeleistungen, Ansprüchen auf Alternativbeförderungen oder Fahrpreiserstattungen sowie dem Recht auf eine Entschädigungsleistung im Grundsatz übereinstimmende Rechtsfolgen zu Gunsten der Reisenden festgeschrieben. Dennoch bestehen bei genauerem Vergleich teilweise beachtliche Unterschiede. Die Ausführungen arbeiten in einem ersten Teil Übereinstimmungen und Abweichungen bei den Verordnungen heraus. Dies bezieht sich nicht nur auf die vom Gesetzgeber festgelegten Inhalte, sondern zum Beispiel auch auf die Anwendungsbereiche der Sekundärrechtsakte. In einem zweiten Teil geht es im Konkreten um die Entschädigungsleistung. Diesbezüglich erstreckt sich die Analyse zunächst auf die Unterschiede, die durch die jeweilige legislative Ausgestaltung jener Zahlung auf Seiten der Reisenden, aber auch bei den am Transport beteiligten Unternehmen zu Tage treten. Im Anschluss daran erfolgt eine ausführliche Prüfung, ob und wenn ja inwieweit die Bestimmungen zur Entschädigung mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nach der Grundrechte-Charta der Europäischen Union vereinbar sind.

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2016

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