Handelsgericht Zürich 1866-2016
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Der Zürcher Gesetzgeber hat mit der Weiterentwicklung des Handelsgerichts in seiner Ausgestaltung als Fachgericht der europäischen Handelsgerichtsbarkeit einen wesentlichen Impuls verschafft. Im Handelsgericht als Fachgericht wirken Berufsrichter und Expertenrichter zusammen, womit Streitlagen zwischen Unternehmen sachkundig, rasch und kostengünstig gelöst werden können. Diese Vorteile hat der Bundesgesetzgeber mit der ZPO übernommen und überdies mit dem Bundespatentgericht bestätigt. Die Festschrift zeigt zudem die Verbindung zwischen Handelsgerichten und Schiedsgerichten auf, beschreibt das Fachgericht im Kontext des Justizsystems und informiert eingehend über die Besonderheiten der Zuständigkeit und des Verfahrens, wobei die aktuelle Rechtsprechung, insb. auch des Bundesgerichts in Lausanne, umfassend dokumentiert wird.