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Change of Control-Klauseln in der Insolvenz

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Ein Grundsatz des Vertragsrechts besagt, dass der Wechsel eines Vertragspartners nur mit Zustimmung des anderen Teils möglich ist. Bei Verträgen mit juristischen Personen besteht jedoch das Risiko, dass die natürlichen Personen hinter dem Rechtsträger während der Vertragslaufzeit ausgetauscht werden, ohne dass der Vertragspartner sich wehren kann. Solche Veränderungen können die Interessen des anderen Teils ebenso beeinträchtigen wie ein rechtlicher Austausch des Vertragspartners, insbesondere wenn das Vertrauen in bestimmte Personen (z. B. Geschäftsführer oder Gesellschafter) entscheidend ist. Um den anderen Teil zu schützen, enthalten viele Verträge Change of Control-Klauseln, die ihm bei einem Kontrollwechsel ein Lösungsrecht einräumen. Der Autor untersucht, ob und wann solche Klauseln durch die Einleitung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind und ob die Ausübung eines daraus resultierenden Lösungsrechts insolvenzrechtlich zulässig ist. Der Gesetzgeber hat dieses Problem in § 225a Abs. 4 InsO im Rahmen des Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmenssanierung teilweise geregelt, lässt jedoch viele Fragen offen, die bisher nicht ausreichend behandelt wurden. Diese Arbeit schließt diese Lücke und trägt zur Diskussion über die Wirksamkeit insolvenzrechtlicher Lösungsklauseln bei.

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Change of Control-Klauseln in der Insolvenz, Simon Rosenberg

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2017
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