Deduktion und Invention
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Im Mittelpunkt der juristischen Methodenlehre steht die Gesetzesauslegung. Diese ist vielfach auch heute noch geprägt durch scholastische Traditionen und absolutistische Obrigkeitsgläubigkeit. Die moderne rechtswissenschaftliche Forschung hat dem auf dieser Basis errichteten Gedankengebäude zwar manchen Stoß versetzt, es als Grundlage und Ausgangspunkt methodischer Rechtsfindung jedoch nie ernsthaft gefährden können. Gestützt auf den kritischen Rationalismus Karl Poppers und Hans Alberts unternimmt es Johann Braun, die Gesetzesauslegung als einen Akt der Erkenntnis zu konzipieren, der im Prinzip denselben Kriterien genügen muß wie jede andere wissenschaftliche Erkenntnis auch. Dieser Ansatz macht zunächst ein völlig anderes Verständnis der Rechtsquellenlehre erforderlich. Des weiteren führt er zu einem rechtsmethodischen Handlungsprogramm, das sich von dem „denkenden Gehorsam“ herkömmlicher Gesetzesauslegung signifikant unterscheidet. Vor allem aber weist der kritische Rationalismus der juristischen Invention erstmals einen legitimen Platz im Rahmen einer rationalen Gesetzesauslegung zu.