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Seit der Einführung des Arbeitsschutzgesetzes vor 20 Jahren ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Pflicht. Ziel ist es, Gefährdungen für Arbeitnehmer zu erkennen, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Im Laufe der Jahre hat sich der Charakter der Gefährdungsbeurteilung durch neue Technologien und Erkenntnisse gewandelt. Der Fokus liegt nicht mehr nur auf der isolierten Erfassung von Gefährdungen, sondern auf der Integration in einen umfassenden Organisationsrahmen von Schutzmaßnahmen, um die Arbeit sicherer und gesundheitsförderlicher zu gestalten. Häufig wird die Gefährdungsbeurteilung fälschlicherweise mit dem gesamten Prozess des Arbeitsschutzes gleichgesetzt. Die Grundlage bildet die Organisation von Maßnahmen und deren Wirkungsprüfungen gemäß § 3 ArbSchG, während die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG als wichtiges Instrument zur Identifikation von Gefährdungen dient. Sie selbst enthält jedoch keine Maßnahmen- oder Wirksamkeitskontrolle. Der Erfolg hängt von der Qualität der Gefährdungsbeurteilung ab. Diese Darstellung bietet eine Neubewertung der einzelnen Aspekte der Gefährdungsbeurteilung und beleuchtet die Verbindung zwischen Erkenntnisgewinn und betrieblicher Praxis. Sie richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Betriebsräte, Aufsichtspersonen und andere Verantwortliche im Arbeitsschutz.
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Die Gefährdungsbeurteilung, Gerald Schneider
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- 2017
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