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Aktiv- und Passivlegitimation, Rechtsbegehren und Klagefundament bei der Herabsetzungsklage (Art. 522 ff. ZGB)
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Die Verfügungsfreiheit, welche jedem Menschen das Recht einräumt, Verfügungen von Todes wegen vorzunehmen sowie auch die Privatautonomie, welche die entgeltlichen als auch unentgeltlichen Verfügungen unter Lebenden ermöglicht, stehen nicht selten im Spannungsverhältnis zum gesetzlich vorgesehenen Pflichtteilsanspruch. Um den besagten Pflichtteilsanspruch zu gewährleisten, hat das Gesetz das erbrechtliche Institut der Herabsetzungsklage geschaffen, welches es in der vorliegenden Arbeit zu untersuchen gilt. Dabei soll das Augenmerk vor allem auf folgende wesentliche Bestandteile gerichtet werden: Die Aktiv- und die Passivlegitimation, das Rechtsbegehren und das Klagefundament.
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2016
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